Förderungen

Die finanzielle Unterstützung für Ihr Bauvorhaben

Themenübersicht
Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW-Bank vergibt Förderungen und vergünstigte Kredite für Unternehmen die eines der zahlreichen Förderkriterien erfüllen. Prinzipiell sind die Förderprogramme in drei Hauptgruppen unerteilt:

Seit 01.07.2015 wurde das Energieeffizienzprogramm durch die Programme
Energieeffizient Bauen und Sanieren und Produktionsanlagen/-prozesse ersetzt

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Förderfähig sind gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die unter die Rubrik Neubau oder Sanierung fallen. Die Fördersumme ist abhängig von der Energieeffizienz der Gebäude. Es werden Tilgungszuschüsse bis zu 17,5 % gewährt.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Produktionsanlagen/ -prozesse

Unter dieses Programm fallen alle Maßnahmen mit einer maximalen Vorhabenssumme von 25 Mio. € zur Steigerung der Energieeffizienz im In- und Ausland. Die Mindestenergieeinsparung von 10% muss eingehalten werden.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Abwärme

Das Effizienzprogramm Abwärme fördert Maßnahmen zur innerbetrieblichen Vermeidung und Nutzung von Abwärme, außerbetrieblichen Nutzung von Abwärme, Verstromung von Abwärme und Abwärmekonzepte sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling.

Im Allgemeinen unterstützt die KFW Förderbank Maßnahmen bis zu 40% der Gesamtinvestitionssumme.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Unter die Rubrik Erneuerbare Energie fallen alle Maßnahmen, die die erneuerbaren Energien betreffen.

Erneuerbare Energien – Standard

Das Erneuerbare Energien Standardprogramm betrifft alle, die Strom aus regenerativen Energien (Sonne, Wind, Biomasse und Wasser) produzieren. Ein Teil des produzierten Stroms muss in das öffentliche Netz eingespeist werden. Gefördert werden ausländische Unternehmen, die Investitionen in Deutschland oder im grenznahen Bereich tätigen, sowie deutsche Unternehmen, die Investitionen im Ausland tätigen.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Erneuerbare Energien – Premium

Gefördert werden Investitionen, die die Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien, betreffen. Dazu zählen Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrenung fester Biomasse, Wärmenetze, Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas, Wärmespeicher, effiziente Wärmepumpen und Kraftwärmekopplungsanlagen.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Erneuerbare Energien – Speicher

Förderfähig sind neuinstallierte Systeme aus Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Dabei darf die Photovoltaikanlage 30kWp nicht überschreiten und der Batteriespeicher muss mindestens 5 Jahre betrieben werden.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Erneuerbare Energien – Tiefengeothermie

Gefördert werden Vorhaben in Deutschland, die die Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe nutzen und erschließen wollen, wobei das Thermalfluid eine Mindesttemperatur von 20°C aufweisen muss. Die Förderung gilt für die Errichtung von Anlagen zur thermischen Nutzung, Förder- und Injektionsbohrungen für Anlagen zur thermischen Nutzung und/oder Stromerzeugung und Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Erneuerbare Energien – Offshore-Windenergie

Die Förderung wird bei der Errichtung von bis zu 10 Offshore-Windparks vor den Küsten Deutschlands gewährt. Es gibt verschiedene Förderungsvarianten.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Umweltprogramm

Gefördert werden Investitionen, die den Umweltschutz und die Nachhaltigkeit betreffen. Voraussetzung für die Förderung ist die Materia- & Ressourceneinsparung, Vermeidung/ Verminderung/ Behandlung von Abfall uvm.

Eine genaue Auflistung der förderfähigen Invesitionen und die Antragsformule finden Sie hier.

Umweltinnovationsprogramm

Nach dem Umweltinnovationsprogramm sind großtechnische Pilotvorhaben förderfähig, die es am Markt noch nicht gibt.

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Finanzierungsinitiative Energiewende

Gefördert werden Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizien, innovative Vorhaben und Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Mehr Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

Umweltbundesamt (UBA)

Das Umweltbundesamt bietet ausschließlich Individualförderungen, das bedeutet:

  • keine Standardförderungen
  • Unterstützung von antragsstellenden Ingenieurbüro empfehlenswert
  • Förderung von Kältemaschinen mit natürlichen Kältemitteln, wie unsere neuen Propan-Kältemaschinen und Absorber

Mehr Informationen finden Sie hier.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

Ganz nach dem Motto des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) ist „Mehr aus Energie machen“ hat das BMWi eine Vielzahl an Aktionsschritten erarbeitet, die der Zielerreichung unterstützen sollen. Im NAPE-Meter ist der akutelle Maßnahmenstatus erkennbar.Für Unternehmen gibt es eine Vielzahl an Maßnahmen, die förderfähig sind. Welche Maßnhamen gefördert werden, erfahren Sie hier.
Energieberatung im Mittelstand

Zweck dieses Programms ist die Erfassung von Energieeinsparpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierbei sollen konkrete Maßnahmen, die sowohl aus wirtschaftlicher, als auch aus energetischer Sicht sinnvoll sind, im Vordergrund stehen. Seit 1. Januar 2015 zählt auch die Abwasserwärmenutzung zu den förderfähigen Maßnahmen.
Ab 1. Januar 2015 wird das Förderprogramm noch attraktiver. Die neue Richtlinie (PDF: 138 KB), die am 12.11.2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist, tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und setzt größere Anreize, nicht nur für eine qualifizierte Beratung, sondern auch für fachmännische Hilfe bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Durch höher Zuschüsse sollen die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen und vor allem die Investitionen in effiziente Technologien in KMU weiter voran gebracht werden. Dadurch werden Unternehmen noch umfassender als bisher in die Lage versetzt, durch Investitionen in Energieeffizienz Energiekosten zu sparen.

Der Zuschusshöchstbetrag liegt bei 8.000 Euro. Erstmalig ist die Umsetzung einer vorgeschlagenen Maßnahme durch den Energieberater, sowie ein Konzept zur Nutzung von Abwärme förderfähig. Kleine Unternehmen mit weniger als 10.000 Euro Energiekosten erhalten bis zu 800 Euro für ein gefördertes Beratungsangebot.

Weitere Informationen zur Förderung und Antragsstellung finden Sie hier.

Mittelstandsinitiative Energiewende und KlimaschutzDurch die Energiewende entstehen neue Herausforderungen an kleine und mittelständische Unternehmen. Die Mittelstandsinitiative soll die KMU bei der Realisierung der Energiewende unterstützen.Die Mittelstandsinitiative soll auch nach 2015 weitergeführt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Förderung von Energiemanagementsystemen

Mit Hilfe von Energiemanagementsystemen können Daten wie Energieverbräuche dauerhaft und systematisch erfasst werden. Diese Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung weiterer Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Dieses Programm ist im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt.

Förderung energieeffizienter Produktionsprozesse

Ziel dieses Programms ist es, die energetischen Optimierungspotentiale von gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen zu unterstützen und fördern. Klimaschonende und energieeffiziente Prozesse werden gefördert.

Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand

Seit dem 1. Januar 2014 werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in energiesparende Technologien subventioniert. Es werden bis zu 30% der zuwendungsfähigen Investitionskosten, maximal 30.000 Euro bei Einzelmaßnahmen bzw. 100.000 Euro bei Systemoptimierungen erstattet. Bei der Systemischen Optimierung ist eine mind. 25%-ige Energieeinsparung im Vergleich zum Ausgangszustand vorgeschrieben. Zu den förderfähigen Anlagen zählen unter anderem: (Ersatz-)Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten Querschnittstechnologien, wie z.B. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung und Beleuchtungsanlagen.

Weitere Informationen finden Sie im Faltblatt und hier.